Berufsvorbereitung (BVJ/k)


Ansprechpartner

 

Frau Christine Seidel, StDin

(Beauftragte für die Berufsvorbereitung)


Beschulung

 

Du hast noch keinen Ausbildungsplatz gefunden? Kein Problem - mit der Berufsvorbereitung (BVJ) an den Traunsteiner Berufsschulen bekommst Du die Chance, Deinen Weg ins Berufsleben zu starten.

 

 

Im BVJ/k (kooperativ) wechselst Du zwischen Schule und Betrieb. Das heißt: Du sitzt nicht nur im Klassenzimmer, sondern sammelst echte Praxiserfahrung und lernst Betriebe kennen, bei denen Du später vielleicht Deine Ausbildung machen kannst.

 

Das Traunsteiner Modell geht noch einen Schritt weiter. In einem kostenlosen Vollzeitjahr verbindest Du Unterricht mit intensiver Berufsorientierung. Du probierst verschiedene Berufe aus - zum Beispiel in Holz-, Metall-, Elektrotechnik, Pflege oder Handel - und findest heraus, was wirklich zu Dir passt. Zusätzlich machst Du Praktika in unterschiedlichsten Betrieben. Wenn Du zudem bestimmte Voraussetzungen erfüllst, kannst Du sogar den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule nachholen.

 

Du wirst dabei nicht allein gelassen: Sozialpädagogische Unterstützung hilft Dir, Deine Stärken zu entdecken, Deine Ziele zu klären und dranzubleiben.

 

Gemeinsam sorgen das Staatliche Berufliche Schulzentrum Traunstein und die Staatliche Berufsschule I Traunstein dafür, dass Du wichtige Kenntnisse für Deine Zukunft bekommst - fachlich, praktisch und persönlich. Du lernst, im Team zu arbeiten, Verantwortung zu übernehmen und wirst fit für Deine Ausbildung.

  


Anmeldung

 

Mach den nächsten Schritt in Deine Zukunft und bewirk Dich jetzt!

 

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Gesetzliche Berufsschulpflicht nach Art. 39 Bay EUG 

 

Berufsschulpflichtig sind alle Schüler:innen in Bayern,

  • die mit Mittelschulabschluss oder Quali bzw. ohne Mittelschulabschluss die Mittelschule verlassen oder andere Schulen wie Förderschule / Waldorfschule / Montessori... besucht haben und keinen Mittleren Schulabschluss nachweisen können. Das gilt auch, wenn Klassen wiederholt werden. 
  • Schüler:innen, die den M-Zug nicht mit Mittleren Schulabschluss bestanden haben.
  • die die Mittlere Reife nicht bestanden haben. 
  • die das Gymnasium verlassen, nach der 9. Klasse oder die nicht in die 11. Klasse vorrücken können (haben somit die 10. Klasse nicht bestanden).
  • wenn diese nur 11 Vollzeitschuljahre an einer Schule besucht worden sind und dennoch kein Mittlerer Schulabschluss erreicht wurden.
  • wenn eine Ausbildung abgebrochen wird und kein Mittlerer oder ein höherer Schulabschluss vorliegt.

Erreichen Schüler:innen den Mittleren Schulabschluss = Mittleren Bildungsabschluss / die Mittlere Reife oder höhere Schulabschlüsse oder

eine abgeschlossene = bestandene Berufsausbildung

sind sie nicht mehr berufsschulpflichtig!

Gleiches gilt für Schüler:innen die ein Berufsgrundschuljahr bzw. das BVJ/k erfolgreich bestanden haben. 

 

Bei Aufnahme einer Ausbildung sind alle nicht mehr berufsschulpflichtige Auszubildende dann berufsschulberechtigt und besuchen die entsprechende Berufsschule. Je nach Situation kann eine Ausbildung ggf. verkürzt abgeschlossen werden.


Eindrücke aus Werkstatttagen