Staatl. Berufsfachschule für Sozialpflege





AufnahMebedingungen

a) erfüllte Vollzeitschulpflicht (also 9 Schuljahre)
b) vollständige Bewerbungsunterlagen (siehe Ameldung)   
c) Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch: hinreichende Deutschkenntnisse
d) als Probezeit gilt das erste Schulhalbjahr


berufsbild

Staatlich geprüfte Sozialbetreuer/innen sind dazu befähigt, als qualifizierte Zweitkraft insbesondere in der Alten- und Behindertenhilfe, aber auch in der Familienhilfe mitzuarbeiten. Folglich sind sie überwiegend in Senioreneinrichtungen, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie Behinderteneinrichtungen mit Kindern und Erwachsenen tätig. Dort unterstützen sie vor allem die Alten-, Familien- und Heilerziehungspfleger/innen und übernehmen Teilaufgaben selbstständig.