In diesem Bereich finden Sie alle wichtigen Informationen zur Prüfung für andere Bewerber*innen im Fachbereich Kinderpflege (Externenprüfung). Ebenfalls stehen Ihnen
der Anmeldebogen sowie die Literaturliste zur Prüfungsvorbereitung als Download zur Verfügung.
Zur Anmeldung für die Externenpürfung laden Sie sich bitte den Anmeldebogen herunter. Nachdem Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben haben, schicken Sie diesen an
folgende Adresse:
Frau Schöffel
Staatliches Berufliches Schulzentrum Traunstein
Schnepfenluckstraße 12
83278 Traunstein
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt per Email an Frau Schöffel (katja.schoeffel@bsz-traunstein.de).
Die Zulassung/Anmeldung ist schriftlich bis spätestens 01. März bei einer Berufsfachschule für Kinderpflege zu beantragen. Die Unterlagen müssen vollständig bis zu diesem Datum eingegangen sein.
Die Ausbildung zur / zum staatlich geprüften Kinderpfleger/-in erfolgt regulär vollzeitschulisch an unserer zweijährigen Berufsfachschule für Kinderpflege und schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab.
Die Bewerber/-innen der sog. Externenprüfung absolvieren nur die Abschlussprüfungen an unserer Schule und bereiten sich allein oder durch einen externen Vorbereitungskurs vor.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zur sogenannten "Externenprüfung".
Schriftliche Prüfungen:
Deutsch und Kommunikation (90 Minuten)
Pädagogik und Psychologie (90 Minuten)
Religionslehre und Religionspädagogik oder Ethik und ethische Erziehung (45 Minuten)
Politik und Gesellschaft sowie Berufskunde (45 Minuten)
Säuglingsbetreuung (45 Minuten)
Ökologie und Gesundheit (45 Minuten)
Rechtskunde (45 Minuten)
Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung (45 Minuten)
Mündliche Prüfungen:
Deutsch und Kommunikation: Gruppenprüfung
Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung
Werkerziehung und Gestaltung
Musik und Musikerziehung
Sport- und Bewegungserziehung
Hauswirtschaftliche Erziehung
(alle je 30 Minuten)
Im Downloadbereich finden Sie die Literaturliste. Bitte bereiten Sie sich entsprechend der Literatur auf die Prüfungen vor.
Zur Beachtung: Für Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Schule angehören, ist auch die Vollendung des 21. Lebensjahres Zulassungsvoraussetzung.
* Hinweis: ausländische Zeugnisse müssen von der Zeugnisanerkennungsstelle bewertet werden und ebenfalls mindestens dem Mittelschulabschluss entsprechen.
** dürfen am 01. März nicht älter als 3 Monate sein.
Die Zeugnisnoten ergeben sich ausschließlich aus den in der Prüfung erbrachten Leistungen.
Beachten Sie:
Tritt eine Bewerberin/ ein Bewerber vor der Prüfung im vierten Prüfungsfach zurück, so gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Bei einem Rücktritt nach diesem Zeitpunkt gilt die Prüfung als nicht bestanden [...].